Beim Umweltpakt Bayern handelt es sich um eine vertragsähnliche Vereinbarung zwischen Bayerischer Staatsregierung und bayerischer Wirtschaft, in der sich beide Partner zu freiwilligen Leistungen für den Umweltschutz verpflichten. Auf Grund der Zertifizierung nach ISO 14001 kann sich jeder BKM freiwillig verpflichten, über die rechtlichen Vorgaben hinaus Leistungen im Umweltschutz zu erbringen. Siehe ESC, BImSchV u. a.
[1] Das Umweltmanagement ist der Teilbereich des Managements einer Organisation (Unternehmen, Behörde, etc.), der sich mit den betrieblichen und behördlichen Umwelt(schutz)belangen der Organisation beschäftigt. Es dient zur Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse einerseits sowie der Verhaltensweisen der Mitarbeiter andererseits. Hierzu gehören u. a.
[2] Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, u. a. zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden.