Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vielen auch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Das Gesetz regelt die Umstellung von fossil erzeugter auf klimafreundliche Wärme in Deutschland, denn bis spätestens zum Jahr 2045 sollen fossile Brennstoffe vollständig durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Welche Möglichkeiten Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer haben, welche Fristen gelten und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.