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Seit Jahren ist die Ausbildungsvergütung in Bayern an den Gesellenlohn gekoppelt. Aus diesem Grund erhöht sich mit den tariflichen Mitarbeiterlöhnen automatisch die Ausbildungsvergütung im Kaminkehrer-Handwerk.

Prinzipiell sind Tarifabschlüsse im Schornsteinfeger-Handwerk als „Allgemeinverbindlich“ anzusehen. Die eingetragene Vergütung im Ausbildungsvertrag gilt daher nicht mehr und muss aktualisiert bzw. nach ober angepasst werden.

Ausbildungsvergütung Bayern Stand 01.01.2024

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