Seit Jahren ist die Ausbildungsvergütung in Bayern an den Gesellenlohn gekoppelt. Aus diesem Grund erhöht sich mit den tariflichen Mitarbeiterlöhnen automatisch die Ausbildungsvergütung im Kaminkehrer-Handwerk.
Prinzipiell sind Tarifabschlüsse im Schornsteinfeger-Handwerk als „Allgemeinverbindlich“ anzusehen. Die eingetragene Vergütung im Ausbildungsvertrag gilt daher nicht mehr und muss aktualisiert bzw. nach ober angepasst werden.